Hasspostings sind in sozialen Medien weit verbreitet und oft rassistisch oder antisemitisch. Um die rechtlichen Konsequenzen solcher Äußerungen besser zu verstehen, besuchten wir, die Klasse 11b mit unserem Politiklehrer Herrn Megges, im Rahmen der bayerischen „Verfassungsviertelstunde“ das Landgericht Coburg.
Nach der Sicherheitskontrolle empfing uns die Staatsanwältin Maike Sattler. Sie erklärte das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das seit Mai 2024 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ersetzt. Die Bundesnetzagentur überwacht dessen Einhaltung und verfolgt Ordnungswidrigkeiten. Hass und Hetze im Netz können bei Organisationen wie „Strong“, „Hate Aid“, „re-spect!“ oder der BUD Bayern gemeldet werden.
Meinungsfreiheit oder Straftat?
Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit (§ 5 GG) und strafbarer Beleidigung (§ 185 StGB) ist nicht immer eindeutig. Entscheidend sind unter anderem die Verletzungsschwere, der öffentliche Kontext und der Anlass. Bei Schmähkritik, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde folgt jedoch automatisch ein Ermittlungsverfahren.
Von der Anzeige zur Strafe
Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt (§ 170 StGB) oder per Strafbefehl abgeschlossen werden. Akzeptiert der Beschuldigte diesen, wird die Strafe ohne Verhandlung rechtskräftig, andernfalls kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Ein besonders interessanter Punkt war der Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. Während bei Erwachsenen Strafen abschreckend wirken sollen, stehen bei Jugendlichen erzieherische Maßnahmen wie Diversionsverfahren im Vordergrund.
Zum Abschluss wurden Fragen zu Meinungsfreiheit, digitalem Strafrecht und dem Berufsbild der Staatsanwältin beantwortet. Der Besuch im Landgericht Coburg hat unser Verständnis für die rechtlichen Folgen von Hasspostings geschärft und unser Interesse am Strafrecht geweckt.
Mariella Engelhardt, 11b