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Tödliche Absichten vor Gericht

Am Dienstag, den 11.07.2023, besuchten die zwei Wirtschaftskurse der Q11 des Gymnasiums Ernestinum – unter Aufsicht der Lehrkräfte Frau Volk und Herr Verst – das örtliche Landgericht in Coburg. Für viele war es eine neue Erfahrung, da nur wenige zuvor bei einer Gerichtsverhandlung waren. Nachdem alle die Sicherheitskontrolle passiert hatten, traten wir in den Gerichtssaal ein. Wir waren von der ausgestrahlten Autorität des Verhandlungsraumes beeindruckt.

Dann erschienen die Richter und Schöffen, der Staatsanwalt und der Angeklagte mit seinem Rechtsanwalt.Jede Person im Gerichtssaal erhob sich. Ab diesem Zeitpunkt herrschte Ruhe im Saal.

In dem Prozess handelte sich es um einen Strafrechtsprozess, bei dem es um versuchten Totschlag ging. Der Angeklagte hatte den Kopf des Opfers durch zumindest einen Tritt verletzt. Der zuständigen Richterin standen zwei weitere Richterinnen als Beisitzerinnen sowie zwei Schöffen bei. Der Oberstaatsanwalt begann mit der Verlesung der Anklage. Anschließend erkundigte sich die Richterin über den Werdegang des Täters. Es war faszinierend zu sehen, mit welcher Genauigkeit die Geschworenen sich über den Lebenslauf des Angeklagten informierten. Daraufhin schilderte der Straffällige den Tathergang und zeigte sich durch eine Entschuldigung beim mutmaßlichen Opfer einsichtig. Anschließend folgte eine Beweisaufnahme durch fünf verschiedene Zeugen sowie einem Video, in welchem die Tat gut erkennbar war. Viele schreckte dieses Material ab. Der Täter war zum Zeitpunkt des Verbrechens aufgrund seiner Suchtkrankheit stark alkoholisiert. Dies war ein Denkzettel für die Anwesenden wie schädlich die Droge Alkohol ist. Danach wurde ein Gutachten über die Folgen von exzessiven Alkoholkonsum des Täters vorgetragen. Die Anwälte des Täters und des Opfers versuchten durch konkrete Fragen die Aussagen Ihrer Mandanten zu untermauern. Der Prozess zog sich über mehrere Stunden hin, sodass ein Urteil am gleichen Tag nicht gefällt werden konnte.

Die Weiterführung des Gerichtsverfahrens folgte am darauffolgenden Tag. Die Verhandlung wurde wieder durch den Oberstaatsanwalt eröffnet und dieser schilderte nochmals die Situation. Daraufhin trugen beide Anwälte ihre Argumente vor, wobei die Seite des Opfers in den Fokus geraten ist. Dieser soll den Täter am Abend der Straftat bedroht haben. Dadurch gewann die Verhandlung an Schwung. Nach einer mehrstündigen Verhandlung fiel das Urteil im Prozess überraschend aus.

Das von der Anklage geforderte Strafmaß wurde aufgrund der klugen Argumentation der Verteidigung deutlich herabgesetzt und auf zwei Jahre auf Bewährung festgesetzt – der Täter muss sich einer Therapie unterziehen, um seiner Alkoholkrankheit Herr zu werden.

Anmeldezeitraum für die neue 5. Jahrgangsstufe: 06. bis 10. Mai 2024. Genauere Informationen (Formulare, notwendige Unterlagen) finden Sie hier!