Afrikatag der 8. Jahrgangsstufe
Vier außergewöhnliche Schulstunden zum Thema „Afrika“ verbrachten die Schüler der achten...
Erfolgreiches P- Seminar „Robocar“ im Kultusministerium ausgezeichnet
Den „P-Seminar-Preis 2010/12“ verleiht das Kultusministerium mit den Projektpartnern vbw...
Mentorinnenprogramm der Stadt Coburg 2011/2012
Beim Mentorinnenprogramm der Stadt Coburg ist das Ernestinum zum dritten Mal vertreten.
Dieses...
Erfolge unserer Schwimmerinnen und Schwimmer
„Jugend trainiert für Olympia“ Bezirksfinale
Aufgrund ihrer beim Qualifikationswettkampf...
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges
Schülerbeförderung - Ausgabe von Erfassungsbögen
Das Amt für Schulen, Kultur und Bildung der Stadt Coburg und der Landkreis Coburg als Aufgabenträger der Schülerbeförderung benötigen seit dem Schuljahr 2001/2002 zur Überprüfung des gesetzlichen Beförderungsan- spruches nur noch einen Erfassungsbogen bis zur Klasse 10 oder in Ausnahme- fällen bis zur Klasse 13.
Bis zur Klasse 10 besteht ein Beförderungsanspruch nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges, wenn
- der Schulweg von der Wohnung zur Schule mehr als 3km beträgt oder
- wegen einer dauernden Behinderung die Beförderung notwendig ist oder
- der Schulweg als besonders gefährlich oder beschwerlich eingestuft wird.
Ab der Klasse 11 werden die Beförderungskosten nur übernommen, wenn eine der oben genannten Voraussetzung vorliegt und
- die Familie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat,
- die Familie im neuen Schuljahr für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (Nachweis für Monat August notwendig).
Weiterhin besteht die Möglichkeit, rückwirkend für das Schuljahr Fahrtkosten geltend zu machen, die die Familienbelastungsgrenze von 395, - Euro überschreiten. Hierzu kann am Ende des Schuljahres ein Antrag (erhältlich in der Schule) gestellt werden, der bis spätestens 31.10. beim Aufgabenträger vorliegen muss. Wichtig hierfür ist, die gesammelten Belege chronologisch im Antrag vollständig einzukleben.
Durch ein neues PC-Programm wird jeder Schüler am Schuljahresende in das neue Schuljahr "versetzt" oder verbleibt in seiner alten Klasse, wenn er das Klassenziel nicht erreicht. Hierüber erhält der jeweilige Aufgabenträger von der Schule einen entsprechenden Hinweis.
Ferner muss dem Amt von der Schule und von Ihnen mitgeteilt werden, wenn die Schule verlassen wird oder ein Wohnungswechsel stattfindet. Bei einem Umzug wird dann vom zuständigen Amt geprüft, welches Verkehrsmittel anschließend infrage kommt. Bei einem Wohnungswechsel und einem Schulaus- tritt ist die alte Fahrkarte unverzüglich über die Schule dem Aufgabenträger zurückzugeben.
Bei Verlust einer Fahrkarte wenden Sie sich bitte an eine der unten stehenden Adressen. Je nach Art der Fahrkarte ist eine Gebühr zu zahlen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Schule.
SÜC-Karten Zone 1 und SÜC-Karten Zone 2:
Verkehrsbetrieb der SÜC Bus und Aquaria GmbH
Schillerplatz 1
96450 Coburg
Sachbearbeiter: Herr Dehler
09561-7491430
OVF-Karten, ABO-Karten und Öko-Netzkarten
Landratsamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Sachbearbeiterin: Frau Keil
09561-514342
Gymnasium Ernestinum Coburg
Untere Realschulstraße 2
96450 Coburg
Tel. 09561 - 894400
Fax. 09561 - 894444
sekretariat@ernestinum.coburg.de
| 21.05. - 23.05. |
Probeunterricht am Ernestinum |
| 29.05. - 08.06. |
Pfingstferien |
| 11.06. | 08:00 Wiederbeginn des Unterrichts |
| 29.06. | Verabschiedungsfeier der Abiturienten |
| 02.07. - 06.07. |
Berlinfahrt der 10. Klassen |
| 09.07. - 13.07. |
Schullandheimfahrt der 5. Klassen |
| 25.07. | 17:00 Schulhoffest |
| 26.07. | Wandertag |